Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Abtretungsvereinbarungen über vertrags(zahn)ärztliches Honorar – keine generelle Nichtigkeit, wenn die behandelten Versicherten nicht zugestimmt haben – keine Einschränkung in der Weise, dass nur an Kreditinstitute abgetreten werden darf – Geltung der zum bürgerlichen Recht entwickelten Grundsätze