(Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) – vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung – Ausschluss der Rückzahlung (§ 814 Alt. 1 BGB))
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine Strafgefangenen in ursprüngliche JVA stellt nicht zwingend einen “schweren Nachteil” iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar – Zudem Subsidiarität bei unzureichender Nutzung fachgerichtlicher Rechtsbehelfe
Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung – Zum Begriff der “wesentlichen Nachteile” bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift – Keine Bindung nach § 31 ABs. 1 BVerfGG
Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines Zahlungsangebots zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil