Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Anforderungen an Darlegung eines schweren, irreparablen Nachteils bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen in vermögensrechtlichen Streitigkeiten – hier: Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Leistung einer baren Zuzahlung bzgl im Streubesitz befindlicher Aktien – Hoher Aufwand für eventuelle Rückforderung der Zuzahlung kein erheblicher Nachteil
Zum Schutzbereich von Art 14 Abs 1 S 1 GG bzgl des Aktieneigentums sowie zu den Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung – Freiwilliges Delisting oder “Downgrading” berührt grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts des Aktionärs – Herleitung eines Pflichtangebots an übrige Aktionäre bei Delisting im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zulässig, aber von Verfassungs wegen nicht geboten
Aktiengesellschaft: Pflichtwidriges Verhalten des Vorstandes bei Vergütungszahlungen an ein Aufsichtsratsmitglied vor Aufsichtsratszustimmung zu einem Beratungsvertrag – Fresenius
Leitungsmacht im faktischen Konzern: Notwendiger Inhalt eines Hauptversammlungsbeschlusses einer abhängigen Aktiengesellschaft über die Zustimmung zu einem ihr nachteiligen Rechtsgeschäft; notwendiger Inhalt einer Vereinbarung über einen Nachteilsausgleich
Nichtannahmebeschluss: “Markttest” gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet hinreichenden Schutz des Minderheitsaktionärs im Falle eines übernahmerechtlichen “Squeeze out” – keine Bestimmung des Unternehmenswerts nach der Ertragswertmethode geboten – verfahrensrechtliche Absicherung gem §§ 39a, 39b WpÜG ebenfalls hinreichend – keine Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Frage der Widerleglichkeit der Angemessenheitsvermutung
Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten als Mandanten; persönliche Haftung des nicht als Rechtsanwalt tätigen Sozius bei Verletzung anwaltlicher Beratungspflicht
Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines Verfahrens auf Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptversammlung