Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das 25. Lebensjahr ist verfassungsrechtlich unbedenklich – Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Gerichtsbescheids – Aussetzung des Verfahrens
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch das StÄndG 2007 ist verfassungsgemäß – Keine grundsätzliche Bedeutung