Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im Rahmen der Ruhensregelung nach dem TV UmBw – Berücksichtigung von Tarifentgelterhöhungen
Insolvenz einer GmbH: Auslegung eines Widerrufsvorbehalt zum Bezugsrecht bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung unter Abgrenzung zwischen den Arbeitnehmern und dem Gesellschafter-Geschäftsführer