Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten der AOK Rheinland/Hamburg – Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung – Erstellung des amtsärztlichen Gutachtens
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden Anhaltspunkten auf Suizidgefahr des Schuldners ein Sachverständigengutachten einzuholen – hier: lediglich auf amtsärztliches Zeugnis gestützte Versagung von Vollstreckungsschutz verletzt Schuldnerin in Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Richterdienstrecht: Voraussetzungen für die Versetzung eines Richters auf Lebenszeit im Freistaat Sachsen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit trotz entgegenstehenden Willens