Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch verfehlte strafgerichtliche Einordnung einer Äußerung als Tatsache anstatt als Werturteil – hier: Grundrechtsverletzung durch Strafurteil wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bei Bezeichnung eines Polizeibeamten als „Spanner“ – Gegenstandswertfestsetzung