Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: DNA-Analyse gem § 81g StPO an Minderjährigem bei insgesamt lediglich jugendtypischer Verfehlung – besondere Auswirkung einer Erfassung und Speicherung von Genmerkmalen auf die weitere Entwicklung eines Jugendlichen – hier: Fehlen einzelfallbezogener Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung sowie Mängel der Verhältnismäßigkeitsprüfung – Gegenstandswertfestsetzung

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