Markenbeschwerdeverfahren – „ERGOwork OFFICE FACTORY (Wort-Bild-Marke)/Ergo Work“ – zur Einrede mangelnder Benutzung: die funktionsgemäße Benutzung einer Marke setzt grundsätzlich die Anbringung der Marke auf der beanspruchten Ware oder ihrer Verpackung voraus – die Anbringung der Herstellermarken auf der Ware „Bürostuhl“ ist weder technisch unmöglich noch branchenunüblich