(Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO – Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft – “Verwirklichung des Sachverhaltes” i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV)
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen – Auskunftsersuchen als anfechtbarer Verwaltungsakt – Fortsetzungsfeststellungsklage
Zum Umfang der Frage- und Informationsrechte des Deutschen Bundestags in Bezug auf Unterstützungseinsätze der Bundespolizei nach Art 35 Abs 2 S 1 GG – Auskunftsrecht nur bzgl solcher Umstände, die nach der im GG angelegten Zuständigkeitsordnungordnung in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen – hier: Organklage zulässig, jedoch nur teilweise begründet