Gesundheitsangaben auf der Packung eines Nahrungsergänzungsmittels: Beifügen von speziellen gesundheitsbezogenen Angaben durch Verweis auf die Verpackungsrückseite – B-Vitamine II
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozesskostenhilfeantrag: Nichterfüllung gerichtlicher Auflagen zu Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse