Wettbewerbsverstoß: Werbung mit tatsächlich bereits gesetzlich bestehenden Rechten; Erweckung des unrichtigen Eindrucks über die Besonderheit des Angebots hinsichtlich gesetzlich bestehender Rechte; irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen – Geld-Zurück-Garantie III