Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Fachgerichtliche „Teilabweisung“ eines Adhäsionsantrags statt Absehen von der Entscheidung gem § 406 Abs 1 S 3 StPO formal fehlerhaft – Grundrechtsverletzung jedoch nicht substantiiert dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Gesetzesalternative Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage (echte bzw ungleichartige Wahlfeststellung) verletzt nicht das Bestimmtheitsgebot (Art 103 Abs 2 GG) – Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei berührt keine der Garantien des Art 103 Abs 2 GG und ist mit der Unschuldsvermutung vereinbar