Versuchte gefährliche Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt bei Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels; Voraussetzungen der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs
Versuchter Totschlag: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch bei Flucht nach Kenntniserlangung von der Verständigung der Polizei seitens eines Dritten