Schwere Brandstiftung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Suizidabsicht: Bedingter Tötungsvorsatz bei einer Brandstiftung und anschließender Herbeiführung eines Frontalzusammenstoßes; konkrete Gefahr des Todes bei Inbrandsetzen eines Mehrfamilienhauses mit Brandbeschleuniger