Besonders schwere Brandstiftung: Brandlegung durch einen Ehegatten zur Erlangung unberechtigter Versicherungsleistungen aus einer Hausratversicherung des anderen Ehegattens
Strafzumessung und eignungsbezogene Prognoseentscheidung: Berücksichtigung des Fehlens von Bedauern, Mitgefühl und Entschuldigung gegenüber dem Opfer in der Hauptverhandlung