Strafverfolgungsvoraussetzung: Konkludente Bejahung des öffentlichen Interesses für die Verfolgung einer einfachen Körperverletzung im Rahmen der Anklageerhebung wegen gefährlicher Körperverletzung
Unzulässige weitere Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrests in einer Strafsache: Abgabe an das Beschwerdegericht