Patenteinspruchsverfahren – Einspruchsbegründung vor Ablauf der Einspruchsfrist per Telefax übermittelt – Verbleib des Faxeingangs im DPMA nicht mehr feststellbar – Sendevorgang nach Zeitpunkt und Umfang mit Originalunterlagen nachgewiesen – keine Störungs- oder Fehlermeldung – Zulässigkeit des Einspruchs