Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Grundrechtsverletzung durch Ausschluss bestimmter, auf ehemaligen Ackerflächen errichteter Photovoltaikanlagen von der Förderung gem §§ 32, 33 EEG 2009 – keine unzulässige Rückwirkung bei ungesicherter Vertrauenslage – hier: Erfordernis eines Bebauungsplanes auch nach bisheriger Rechtslage , ungesicherte Situation bei ausstehendem Bebauungsplanbeschluss
Markenbeschwerdeverfahren – “Planogramm/Plano” – Zurückweisung der Beschwerde aufgrund nicht hinreichender Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung