Nichtannahmebeschluss: Keine Vorabentscheidung vor Rechtswegschöpfung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) bzgl der Zulassung einer Vorschlagsliste zur Sozialversicherungswahl 2017 – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde – eA-Antrag mangels Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes sowie mangels Darlegung der Zulässigkeit der Hauptsache unzulässig
Ablehnung des Erlasses einer eA zur „Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein“ – offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aussetzung eines sorgerechtlichen Beschwerdeverfahrens und Übertragung von Teilen des Sorgerechts auf den Kindsvater: Unzureichende Darlegung eines drohenden schweren Nachteils bei bevorstehender fachgerichtlicher Entscheidung – zudem unzureichende Substantiierung der Erfolgsaussichten der Hauptsache