(Versorgungsausgleich – Altersrente – Anpassung wegen Todes der ausgleichsberechtigten Person – Bestimmung der Leistungsbezugsdauer nach § 37 Abs 2 VersAusglG bei schuldbefreiender Leistungserbringung durch den Rentenversicherungsträger)
Nichtannahmebeschluss: Versorgungsausgleich und Wegfall des “Rentnerprivilegs” – hier: Kürzung des Ruhegehalts gem § 55c Abs 1 S 1 SVG unabhängig vom Rentenbezug des ausgleichsberechtigten Ehepartners als verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums
Versorgungsausgleich: Teilung eines Versorgungsanrechts bei der Deutschen Telekom AG und eines parallelverpflichtenden ruhenden Anrechts bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost