Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – Zeitspanne von 13 Jahren zwischen Widerspruchsverfahren und Klageerhebung
Maßregelvollstreckung: Fortbestehende Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nach Verlegung des Untergebrachten in ein anderes psychiatrisches Krankenhaus