Patentbeschwerdeverfahren – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr – keine Erforderlichkeit der beantragten mündlichen Verhandlung, wenn nur noch über Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr zu entscheiden ist
Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von Verflechtungen zwischen einem Vertriebsunternehmen und der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft
(Krankenversicherung – Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG – hinreichender Nachweis der Wirksamkeit einer bestimmten Therapie – Benennung eines im EU-Ausland tätigen Arztes als Sachverständiger – Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung überlanger Dauer des Verfahrens in einer Vorinstanz zur Vorbereitung von Entschädigungsansprüchen nach der EMRK )