Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Begründung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Klageerzwingungsverfahren – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde – jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung