Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen Mutter über mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes zwecks Unterhaltsregresses kann nicht auf § 242 BGB gestützt werden – Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unzulässige richterlicher Rechtsfortbildung – zudem Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mutter durch unzureichende fachgerichtliche Grundrechtsabwägung – Zum Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Bezug auf die Intimsphäre und auf geschlechtliche Beziehungen