Erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung von Hauptverhandlungsterminen in einem Strafverfahren mit Blick auf Covid-19-Ansteckungsgefahr – Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung – zudem keine Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) des betroffenen Angeklagten ersichtlich
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren wegen Kontaktbeschränkungen und Schließung der Gastronomie und Hotellerie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie