Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (ASKG) – gesonderte Mitteilung der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG – Unzulässigkeit der Anträge teils wegen Subsidiarität einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde, teils mangels Darlegung hinreichend schwerer Nachteile bei Inkrafttreten des ASKG
Zur Reichweite des parlamentarischen Kontrollrechts hinsichtlich des Einsatzes von V-Personen durch die Nachrichtendienste – hier: Verweigerung des Bundesinnenministeriums, gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz den zuständigen V-Personen-Führer beim Bundesamt für Verfassungsschutz zwecks Zeugenvernehmung zu benennen – Antrag im Organstreitverfahren unbegründet – keine Verletzung von Art 44 Abs 1 S 1 GG – Sondervotum