Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Umsetzung einer Einzelanweisung durch eine Kanzleiangestellte zur Ergänzung der Rechtsmittelschrift mit dem Geschäftszeichen des Berufungsgerichts
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche Verlautbarung eines Urteils; Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung der Anfertigung der Rechtsmittelschrift auf das Büropersonal auf Grund Einzelanweisung