Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im Rahmen der Ruhensregelung nach dem TV UmBw – Berücksichtigung von Tarifentgelterhöhungen
(Steuerfreiheit von Trinkgeldern – Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an eine Kellner-Tätigkeit ausübende Saalassistenten – Steuerfreiheit von Kleidergeldzahlungen nach § 3 Nr. 31 EStG)
Insolvenzeröffnungsverfahren: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast bei Eröffnungsantrag einer gesetzlichen Krankenversicherung wegen rückständiger Gesamtsozialversicherungsbeiträge für verschiedene Arbeitnehmer