(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.08.2013 VI R 72/12 – Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei befristeter Versetzung des Arbeitnehmers an eine andere betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers)
Besteuerungsrecht an Abfindungszahlung an einen im Inland wohnenden, aber in Frankreich tätigen Arbeitnehmer – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 04.12.2013 als NV-Entscheidung abrufbar
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV – Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit – Altersteilzeitarbeit in Österreich – Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 % – europarechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz