(Ende der Fortwirkung einer am 31.12.1991 bestehenden Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 231 Abs 1 S 1 SGB 6 mit Aufgabe der entsprechenden Beschäftigung – kein Wiederaufleben der Befreiung nach erneuter Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber)
Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Vollziehung des streitgegenständlichen Bescheides – Anordnung im Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung der professionellen Reinigung von Arbeitsbekleidung und Überarbeitung der Gefährdungsanalyse in einem Seniorenzentrum