Betriebliche Altersversorgung – Betriebsvereinbarung – Anpassung von Anwartschaften – wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers – handelsrechtliche Jahresabschlüsse – Abschlüsse nach IFRS
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit des Unterhaltsgläubigers durch Aufnahme von zwei Teilzeitbeschäftigungen; Berücksichtigungsfähigkeit von Kapitaleinkünften des Unterhaltsschuldners aus einem ererbten Geldvermögen; sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsgläubigers für ehebedingte Nachteile bei der Unterhaltsbegrenzung