(Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen – Einhaltung der Schriftform – Heilungsmöglichkeit durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats – EGRL 59/98)
Annahmeverzugsvergütung – Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung einer Bestandsschutzklage – Beendigung des Annahmeverzugs
(Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – Erholungsbeihilfen – Mindestmaß an Vergewisserung über den Verwendungszweck – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.09.2012 VI R 54/11)
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – Steuerbefreiung von Krankheitskostenzuschüssen – Inhaltliche Ausgestaltung von Billigkeitstatbeständen durch die Finanzverwaltung