Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei Angabe einer über zwei Jahre dauernden Entsendung
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Absetzung des Freibetrags bei Erwerbstätigkeit – Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes beim Bruttoarbeitsentgelt
Krankenversicherung – Familienversicherung – Wahrnehmen von auf Kapitalbeteiligungen beruhenden gesellschaftsrechtlichen Pflichten – Beschäftigung von Arbeitnehmern