(Berechnung der Insolvenzgeld-Umlage – Berücksichtigung der Entgelte der als Arbeitnehmer bei einer privaten Gesellschaft beschäftigten, nach § 13 SUrlV beurlaubten Beamten der früheren Deutschen Bundespost – Verfassungsmäßigkeit)
Auslösungsanspruch nach § 7 Nr 4 BauRTV bei Verlegung des Betriebssitzes – Einstellungsort als maßgeblicher Bezugspunkt – Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung des Bezugspunkts