Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats von Berlin; gerichtliche Überprüfung des Beschlusses der Einigungsstelle
(Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein Arbeitslohn – Voraussetzungen für Überzeugungsbildung i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO)