(Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen – BFH ist bei Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung des FG-Urteils nach § 107 FGO zuständig)
Betrug und Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Konkludente Täuschung der zuständigen Sozialversicherungsträger durch Unterlassen der Meldung von Arbeitnehmern
Betriebsvereinbarung – Wirksamkeit einer Stichtagsregelung – Angebot auf Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Turboprämie – Gleichbehandlung – Sozialplan