Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: Betreuungsbedarf eines psychisch kranken Betroffenen mit Hang zur Verschuldung und wahnhaften Rechtsverfolgung; Entbehrlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen wegen unwesentlicher Erweiterung von Betreuung oder Einwilligungsvorbehalt