(Arbeitslosenversicherung – Voraussetzung für Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag – Bezug einer Entgeltersatzleistung – Versicherungspflicht nach § 26 Abs 2 Nr 1 SGB 3 nur wegen Bezug von Übergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme – Verfassungsmäßigkeit)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt)
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) – kein Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen wegen der Aufnahme eines förderungsfähigen Hochschulstudiums – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch bzgl Aufnahme auf Warteliste für Organtransplantation geboten