Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde des AfD-Landesverbandes Sachsen gegen die teilweise Nichtzulassung der Landesliste zur Landtagswahl am 01.09.2019 – Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung, ua zur Befassung des Landesverfassungsgerichts, sowie mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen – zudem unzureichende Auseinandersetzung mit aufgeworfenen Verfassungsfragen
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Anlageprodukte seines Auftraggebers; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei Vorliegen einer Vielzahl vergleichbarer Rechtstreite gegen den gleichen Beklagten