(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.05.2020 VI R 4/18 – Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten)
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail – Berechnung der 110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen