(Minderung der tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch Zuschüsse nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung – Anschaffungskostenbegriff des § 255 Abs. 1 HGB im Bereich der Überschusseinkünfte)
Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw. Unterhaltsaufwendungen für ein Kind – Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht – Greifbare Gesetzeswidrigkeit
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall – Neuregelung im StVereinfG 2011 – Verfassungsmäßigkeit – Korrektur einer Rechtsprechungsänderung durch den Gesetzgeber – Keine Zwangsläufigkeit von Trinkgeldern