(Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung bei der Grenzbetragsprüfung – Kein grundsätzliches Aufteilungsverbot und Abzugsverbot bei den ausbildungsbedingten Mehraufwendungen – Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG – Ausbildungsplatzsuche – Bindung an tatrichterliche Würdigung)
Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; Beihilfefähigkeit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode
(Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG – Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge – Bindung an die Beurteilung des FG)