Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen auf Grund eines hierauf ausgerichteten Hochschulstudiums oder einer gleichwertiger Ausbildung
Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochstudiums der Versorgungstechnik, durch eine Fortbildung zum Rentenberater oder durch die Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen aus dem Bereich des Betreuungsrechts; schutzwürdiges Vertrauen auf Grund früherer Bewilligungen eines erhöhten Vergütungssatzes; Verpflichtung der Länder zur Einführung von vergütungssteigernden Nachqualifikationen
(Revision – keine Divergenz – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss während eines Lehramtsreferendariats – abstrakte Förderungsfähigkeit nach § 2 BAföG)
Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer abgeschlossenen Lehre; vergütungserhöhende nutzbare Fachkenntnis durch Fortbildungen