(§ 47 Nr 5 TVöD BT-V als abschließende Vergütungsregelung – kein Anspruch auf Zahlung eines Taucherzuschlags nach TV-Taucherzuschläge während der Ausbildung zum geprüften Taucher)
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an einer gem § 77 SGB 3 geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung – Abgrenzung der Weiterbildungs- von Ausbildungsmaßnahmen)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Auszubildende – Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf – abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG