Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht nachgelassener Schriftsatz nach neuen und ausführlicheren Beurteilungen des medizinischen Sachverständigen in seinen mündlichen Ausführungen
(Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung – Tatbestandsberichtigung – keine Bekanntgabe des Berichterstatters – Tatbestand i.S. des § 108 Abs. 1 FGO – Entscheidung über Tatbestandsberichtigung gerichtsgebührenfrei)