Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 62 Abs 2 S 5 AufenthG 2004 in Fällen, in denen der Ausländer das Scheitern der Abschiebung nicht zu vertreten hat – hier: Verletzung von Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Abschiebehaft ohne hinreichende Prüfung des § 62 Abs 2 S 5 AufenthG 2004
(Anspruch auf Kindergeld bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 34 Abs. 3 AufenthG – Verfassungsgemäße Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern – Antrag nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO im Revisionsverfahren unzulässig)
Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen unerlaubter Einreise trotz Asylfolgeantrags; Verlängerung der Haftdauer über drei Monate infolge verzögerter Passersatzbeschaffung