Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidungen über Fortdauer von Auslieferungshaft verletzen bei mangelnder Begründungstiefe das Freiheitsgrundrecht des Inhaftierten (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – hier: insb unzureichender Prüfung der Verhältnismäßigkeit der bislang 13 Monate andauernden Auslieferungshaft – mangelnde Prüfung milderer Mittel
Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Auslieferung des Beschwerdeführers zur Strafverfolgung an die Russische Föderation: Unzureichende fachgerichtliche Berücksichtigung einer Flüchtlingsanerkennung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU sowie fehlende Begründung des Absehens von einer Vorlage an den EuGH bzgl der Bindungswirkung jener Entscheidung
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen auslieferungsrechtliche Bewilligungsentscheidung – Zur verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer dem auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nachfolgenden Bewilligungsentscheidung – sowie zum Anspruch auf Akteneinsicht im Bewilligungsverfahren und zu den Anforderungen die fachgerichtliche Sachaufklärung im auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren