Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot – infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot (hier: § 3 Abs 1, Abs 6 CoronaVO ) muss im Rahmen der Ermessensausübung dem Grundrecht aus Art. 8 Abs 1 GG Rechnung tragen – Verantwortung für Minimierung von Infektionsrisiken trifft nicht allein Veranstalter – Pflicht der Versammlungsbehörde zur Kooperation mit dem Anmelder
Unterscheidung bauplanrechtiches und wasserrechtliches Rücksichtsnahmegebot – Hochwasserschutz kein Bestandteil des baurechtlichen Rücksichtsnahmegebotes
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem § 1 Abs 1 Nr 3 BayIfSMV (juris: CoronaVV BY 2) zwecks Durchführung einer Versammlung – Folgenabwägung