Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes: Mitwirkung des Richters in derselben Sache in einem früheren Rechtszug bei einer anderen Entscheidung als der angefochtenen
Ausschluss eines Bundesverfassungsrichters von der Mitwirkung an der Entscheidung im Organstreitverfahren – Tätigkeit in selber Sache (§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG) aufgrund Mitgliedschaft in 13. und 14. Bundesversammlung, die im vorliegenden Verfahren Antragsgegnerinnen sind